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BGH, 09.04.1968 - VI ZR 27/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Anwendung der erforderlichen Sorgfalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 291/80
Steuerliche Beratung
Denn einmal läßt sich, wie bereits ausgeführt, aus dem Sachvortrag der Beklagten nicht entnehmen, wann das Mandat sein Ende gefunden hat; zum anderen ist zu berücksichtigen, daß der Beklagte zu 4) als Rechtsanwalt verpflichtet war, den Kläger auf das Bestehen einer Schadensersatzpflicht und auf die laufende Verjährungsfrist hinzuweisen (RGZ 158, 130; RG DR 1940, 453; BGH Urteil vom 11. Juli 1967 - VI ZR 41/66 - und vom 19. Mai 1970 - VI ZR 27/67 - VersR 1967, 979; 1970, 815, 818). - BGH, 24.06.1969 - VI ZR 15/68
Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem hinter einem Omnibus …
Das Berufungsgericht hält mit Recht die Ersatzpflicht der Beklagten schon gemäß §§ 7, 18 StVG für gegeben, weil der Erntbeklagte den Omnibus nur mit einem Abstand von 1 m passiert habe, dann aber nicht mit 40 km/h habe fahren dürfen, wenn er noch vor Fußgängern, die vor dem Bus her einige Schritte in die Fahrbahn hätten treten können, zum Stehen habe kommen wollen (BGHSt 13, 169 und BGH vom 10. April 1968 - 4 StR 62/68, NJW 1968, 1532 ; Senatsurteil vom 21. Februar 1967 - VI ZR 145/65, VersR 1967, 582 und vom 9. April 1968 - VI ZR 27/67, VersR 1968, 702).